Anmeldung zur Größten Straßengalerie Österreichs
Neunkirchen 2012
23. + 24. Juni

Sa. 10.00-19.00 Uhr
So. 10.00-18.00 Uhr
in 2620 Neunkirchen, Hauptplatz
 

Vorname
Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ
Wohnort
Telefon
Fax
Handy
Email
Homepage
Künstlerische Ausbildung
Bemerkungen
Ich habe bereits an einer der Straßengalerien 2005 - 2011
teilgenommen
Ich stimme der Eintragung meiner Homepage
auf www.72er-ebenfurth.at zu

Ja Nein

Komplettstand

Standplatz (L ca. 3,80m, T ca. 2,00m)
inkl. Gitterrückwand (L ca. 3,80m, H ca. 2,30m),
inkl. Marktschirm wasserfest (ca. 4x3m)
inkl. Einschaltung im Katalog (1 Seite) + 1 Katalogexemplar
inkl. Teilnahmeurkunde
sowie reservierter Parkplatz für PKW

all inclusiv Preis € 95,00

Bitte beachten Sie, dass eine Standplatzreservierung nur garantiert wird, wenn die Teilnahmegebühr nachweislich VOR Beginn der Veranstaltung einbezahlt wurde. Die Standvergabe erfolgt nach Anmelde- bzw. Zahlungseingang.

Bankverbindung: Raika Wr. Neustadt, BLZ 32937, Kto.Nr. 441.394

Für die Einschaltung im Katalog, Auflage 1.000 Stk., benötigen wir ein Foto Ihres Objektes in Mindestgröße 800 kb und Angabe von Titel, Format und Technik bis spätestens 15. April 12. Wenn möglich, direkt an g.schramm@inode.at senden.

Bitte kreuzen Sie an, wenn Sie kein Bild veröffentlichen wollen.
Der Teilnahmepreis wird dadurch jedoch nicht reduziert!

Bild ja Kein Bild
Bitte kreuzen Sie an, wenn Sie keinen Marktschirm benötigen.
Der Teilnahmepreis wird dadurch jedoch nicht reduziert!
Schirm Ja Kein Schirm

Heurigentische können vor Ort gemietet werden. Aufgrund begrenzter Stückzahl empfehlen wir jedoch, eigene Tische mitzubringen.

Anmeldeschluss 30. April 2012
Bei Schlechtwetter ist keine Alternative möglich und kann auch kein Kostenersatz geleistet werden!

Für Anmeldung sowie weitere Fragen oder Wünsche, z.B. Nächtigungsmöglichkeit, stehen Ihnen Hr. Leo Geiger unter 02624/522 14 oder Fr. Gerda Schramm unter g.schramm@inode.at  gerne zur Verfügung.

 

So finden Sie zur Straßengalerie: Route zeigen

 

Teilnahmebedingungen

1. Teilnehmer
Wir versuchen mit unserer Veranstaltung ein möglichst hohes künstlerisches Niveau und damit auch ein Besucherpublikum zu erreichen, das an Kunst, Kultur und deren Förderung sehr interessiert ist. Ganz im Sinne der ausstellenden Künstler, die bei uns eine Plattform erhalten, um ihre Werke zu präsentieren und vielleicht damit das Interesse von Galeristen,  Kunsthäusern oä zu erwecken. Zu dieser Veranstaltung werden ausschließlich Künstler mit Originalobjekten eingeladen. Massenproduktionen sowie Wiederverkäufer sind nicht zugelassen.

2. Ablauf, Organisation
Um einen reibungslosen Ablauf dieser Veranstaltung zu garantieren ersuchen wir den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten.

3. Termin, Aufbau, Platzzuweisung
Jeder Teilnehmer bekommt vom Veranstalter einen Platz inkl. Gitterrückwand zugewiesen.
Der Aufbau kann am Samstag, den 23. Juni und am Sonntag, den 24. Juni 2012 nicht vor 7.00 Uhr beginnen und muss spätestens um 9.30 Uhr abeschlossen sein. Der Abbau soll nach Beendigung der Veranstaltung am Samstag ab 19.00 Uhr und am Sonntag ab 18.00 Uhr erfolgen.  Der Veranstalter wird versuchen Standortwünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Die Einfahrt in das Ausstellungsgelände vor Ablauf der Öffnungszeiten ist nicht möglich! 

Montage- und Dekorationsmaterial ist vom Aussteller selbst mitzubringen.

Der Platz, der dem Aussteller zugewiesen wird, ist ohne Abweichung einzuhalten. Für die Sauberkeit am zugewiesenen Platz ist der Aussteller verantwortlich.

Für die Montage der Werke an den Gitterrückwänden hat der Aussteller selbst zu sorgen. Durch die Aufstellung und  Montage der Werke dürfen in keinem Fall irgendwelche Schäden an gemieteten Gitterwänden, Schirmen, Tischen etc. entstehen.

 
4. Anwesenheitspflicht
Der Ausstellungsstand sollte während der angegebenen Öffnungszeiten vom Aussteller oder einem Vertreter betreut werden.

5. Diebstahl und Beschädigung der Waren
Der Aussteller haftet für jeden Schaden, den er oder seine Beauftragten an Sachwerten anderer verursachen. Er haftet weiters zur Gänze für alle Unfälle, die durch sein eigenes oder das Verschulden seiner Beauftragten entstehen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung an Ausstellungsobjekten oder Ausstellereigentum.

6. Werbung
Die Werbung erfolgt mit Plakaten, Foldern, Katalogen, Transparenten, Presseaussendungen und Einschaltungen in den Medien.

7. Verkauf von Waren
Der Verkauf von Waren erfolgt ohne jeglicher Beteiligung des Veranstalters. Auf die steuerrechtliche Situation ist unbedingt im eigenen Interesse zu achten!

8. Parken der Fahrzeuge von Teilnehmern
Das Parken von Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.  Ein Halten während der Auf- und Abbauzeiten ist natürlich erlaubt. Ein reservierter Parkplatz für Aussteller wird eingerichtet.

9. Bezahlung
Die Teilnehmer werden ersucht, die Gebühren bis zum Veranstaltungsbeginn nachweislich einzuzahlen.

10. Gültigkeit
Die Anmeldung an der Veranstaltung hat nur unter Einhaltung der obigen . Teilnahmebedingungen Gültigkeit.

Bankverbindung: Raika Wr. Neustadt, BLZ 32937, Kto.Nr. 441.394